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150 Jahre Gotteshütte. Feiern Sie mit uns am 28.06.2003. Weitere Informationen finden Sie unter Termine.
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Leitbild der Ev. Stiftung Gotteshütte

Präambel

"Wer ein Kind aufnimmt in meinem Namen, der nimmt mich auf; denn der Menschensohn ist gekommen, selig zu machen, was verloren ist." Mt 18,5.11

Die ev. Stiftung Gotteshütte ist eine diakonische Einrichtung der Kirche. Diakonie geschieht für und mit Menschen, die in unterschiedlichen Formen der Hilfe bedürfen. Im Blick auf das Jesuswort aus dem Matthäus-Evangelium betreuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gotteshütte aus christlicher Verantwortung Kinder und Jugendliche, wenn deren Familien zerbrochen oder andere das Überleben oder die Entwicklung gefährdende Ereignisse eingetreten sind.

Teil A.
Grundaussagen zu unserer Arbeit
Dafür stehen wir

  1. GRUNDLAGEN UNSERER BEGEGNUNG MIT ANDEREN MENSCHEN

  2. Unser berufliches Handeln erwächst aus Wertvorstellungen, denen ein christliches Weltbild zugrunde liegt. Wir wollen uns auf Personen einlassen und uns mit ihnen kritisch auseinandersetzen auf dem Hintergrund von:
    • Respektierung der Person in ihrer Einzigartigkeit
    • Bewahrung individueller Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten anderer
    • Toleranz in weltanschaulichen und religiösen Fragen
    • Vertrauen in positive Entwicklungen
    • Achtung vor der Umwelt, in der wir leben
    Dabei orientieren wir unser Handeln am demokratischen Prinzip in Verbindung mit Partnerschaftlichkeit, Offenheit, Transparenz und Verbindlichkeit.
  3. UNSERE AUFTRAGGEBER

  4. Wer bei uns Hilfe sucht und in Anspruch nimmt, das sind Kinder, Jugendliche und Familien. Sie sind Nachfrager unseres Leistungsangebots und zahlen dafür mit Mitteln, die ihnen gesetzlich zustehen. Sie sind somit Hilfe-Auftraggeber.
  5. GEGEN AUSGRENZUNG - FÜR INTEGRATION

  6. Wir treten ein gegen die gesellschaftliche Ausgrenzung der Kinder und Jugendlichen, und ihrer Familien. Dazu gehört Respekt vor ihrer Not und vor ihren oft vergeblichen Bemühungen, damit umzugehen. Wir unterstützen sie darin, sich gesellschaftlich zu integrieren. Deswegen arbeiten wir gemeinsam daran, dass sie ihre Rechte und Pflichten in unserer Gesellschaft kennen lernen und auch in unserer Einrichtung wahrnehmen.
  7. UNSERE KOOPERATION MIT ÖFFENTLICHEN TRÄGERN

  8. Wir verpflichten uns gegenüber den öffentlichen Trägern ( Jugendämter, Schulbehörden u.a.) zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit und versprechen, vereinbarte Qualitätsstandards verläßlich umzusetzen und mit öffentlichen Geldern verantwortlich umzugehen, d.h. sie wirksam einzusetzen.
  9. GUTE ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

  10. Als Erziehungs- und Bildungseinrichtung der Diakonie und auch als Teil unseres Gemeinwesens sind wir, auf der Grundlage von § 1 KJHG, der Förderung und dem Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie der Unterstützung ihrer Familien verpflichtet. Hierbei werden wir ihnen Raum und Zeit geben , Sicherheit und Vertrauen in ihre positive Persönlichkeitsentwicklung vermitteln, sowie offene und verläßliche Beziehungen zu uns als Fachkräften ermöglichen.
  11. ERWARTUNGEN AN UNS ALS MITARBEITER/INNEN

  12. Von uns erfordert die Umsetzung der vereinbarten Ziele unter Berücksichtigung der Sichtweisen und Wünsche der Leistungsberechtigten eigenständiges und kollegiales, verbindliches und von Klarheit geprägtes Handeln. Ein ständiger Austausch- und Reflexionsprozess ist hierfür erforderlich. Dabei legen wir Wert auf die Pflege von guten Arbeitsbeziehungen in den einzelnen Teams bei gegenseitiger Wertschätzung als Mitmenschen und eine intensive Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Arbeitsbereichen der Einrichtung. Überdies legen wir Wert auf kooperative Arbeitskontakte außerhalb unserer Einrichtung. Wir suchen und pflegen den Kontakt zu Menschen u.a. in Institutionen, Gremien und Zusammenschlüssen.
  13. BETEILIGUNG DER MITARBEITER/INNEN AN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN

  14. Im Sinne eines konstruktiven Zusammenwirkens aller Beteiligten fördern wir die strukturierte Mitarbeiterbeteiligung an Entscheidungsprozessen in Gremien und die systematische Einbindung der Mitarbeiterschaft in unseren Qualitätsentwicklungsprozess.

Teil B.
Unsere Leitziele
Das wollen wir

STRATEGISCHE ZIELE
    Flexible Hilfsangebote für Auftraggeber und Kostenträger

  1. Es werden nicht nur einzelne Maßnahmen angeboten, sondern sich ständig anpassende, flexibel aufeinander abgestimmte Hilfen. Sie orientieren sich an individuellen Entwicklungs- und Versorgungsbedürfnissen in Form vielfältiger vernetzter Angebote zur Problemlösung. Im Bewußtsein unserer sozialpolitischen Verantwortung arbeiten wir mit anderen sozial tätigen Institutionen zusammen.
PÄDAGOGISCHE ZIELE
    Wir wollen Hilfe zur Selbsthilfe initiieren

    Wir wollen mittels hoher Fachlichkeit Befähigung zur Selbsthilfe vermitteln dadurch, dass wir
  1. Gemeinsam Ziele entwickeln. Dabei sind Kinder, Jugendliche und Eltern Mit-Wirkende :
    • Wir orientieren uns an deren Willen und Vorstellungen.
    • Konkrete Ziele wollen wir präzise formulieren.
    • Wir wollen geplante Maßnahmen klar benennen und Kriterien verabreden, an denen das Erreichen von Zielen erkennbar sein soll.
  2. Gemeinsam Lösungswege suchen unter Berücksichtigung der Stärken und Ressourcen der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern.
  3. Eigene Erfolgserlebnisse ermöglichen und veranschaulichen, um darüber Selbstbewußtsein aufzubauen.
WIRTSCHAFTLICHE ZIELE
    Ökonomisch funktionierendes Unternehmen

  1. Sicherstellung eines optimalen Preis-/Leistungsverhältnisses durch den Einsatz von zeitgemäßen Controlling-Instrumenten
  2. Sicherung der langfristigen ökonomischen Grundlage durch stetige Weiterentwicklung und Aktualisierung der Leistungsangebote
QUALITATIVE ZIELE
    Umfassendes Angebot abgesicherter fachlicher Leistungen

  1. Personalentwicklungskonzepte sind zu schaffen, die dem Gedanken "flexibler Problemlösungen" Rechnung tragen und dabei auch die Motivation der MitarbeiterInnen im Auge behalten.
  2. Ständige Reflektion und Bewertung des fachlichen Handelns durch die MitarbeiterInnen selbst und direkte Umsetzung der daraus hervor- gehenden Verbesserungsmöglichkeiten im laufenden Prozess.
  3. Bereitstellung einer zeitgemäßen Infrastruktur ( z.B. räumliche Aus- stattung, Arbeitsmittel).
  4. Installation und Fortentwicklung eines Qualitätsmanagements.
Verabschiedet und eingesetzt vom Verwaltungsrat der Ev. Stiftung Gotteshütte am 25. Oktober 2001
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